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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Minerva KG

Vorbemerkung
Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeine Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Der Käufer akzeptiert die nachstehenden AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur insoweit wirksam vereinbart, wenn sie der Minerva KG rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und soweit sie den individualvertraglichen wie auch den nachfolgenden Bestimmungen nicht entgegenstehen.

1. Bestellung und Auftragsannahme

(1) Sämtliche Bestellungen, die der Minerva KG vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.

(2) Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

2. Angebot und Vertragsschluss

Verträge im Sinne des Fernabsatzes kommen zu Stande, indem der Kunde die gewünschten Artikel auf der Internetplattform der Minerva KG auswählt und „in den Warenkorb“ legt, indem er den gleichlautend benannten Button drückt. Zum Überprüfen der Artikel im Warenkorb und ggf. zum Korrigieren, ist der Button „Warenkorb anzeigen“ zu betätigen. Der Kunde kann dann den Einkauf fortsetzen, nicht gewünschte Artikel löschen oder „zur Kasse“ gehen, um den Einkauf abzuschließen. An der „Kasse“ werden die Artikel nochmals angezeigt. Der Kunde hat nun die Möglichkeit, nochmals den Warenkorb aufzurufen, um Änderungen vorzunehmen oder den Button „weiter“ zu betätigen, um den Einkauf zu beenden. Ist der Kunde bereits registriert, gibt er Benutzernamen und Passwort ein, ansonsten sind die erforderlichen Daten anzugeben, um ein Kundenkonto zu eröffnen. Um die Bestellung auszuführen ist der Button „Kaufen“ zu betätigen. Um nach Eingabe der Daten die Bestellung zu ändern ist der Button „Bestellung bearbeiten“ zu betätigen. Mit dem Betätigen des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten und im Warenkorb befindlichen Waren ab. Mit der unter Nr. 1 (1) benannten Auftragsbestätigung wird das Angebot angenommen und kommt der Vertrag zu Stande.

3. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können diesen Vertrag uns Minerva KG, Bunsenstr. 6, 64293 Darmstadt gegenüber innerhalb von 28 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form z. B. durch Brief , Fax: 06151-98839, E-Mail: info@minerva.de, Tel.: 06151-9880 oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung mit Erklärungsinhalt der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Befördere ist, die Ware in Besitz genommen hat. Bei Bestellung über mehrere Waren die getrennt geliefert werden beginnt die Frist an dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Mitteilung des Widerrufs oder der Versand der Sache mit Erklärungsinhalt. Sie können dafür das zur Verfügung gestellte Musterformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: Minerva KG, Bunsenstr. 6, 64293 Darmstadt, Fax 06151-98839, E-Mail: info@minerva.de, Tel.: 06151-9880.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Widerrufsfolgen:
Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und der Unternehmer den Verbaucher anch Artikel 246a § 1 Absatz 2Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfertige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, das Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gwählt haben), unverzüglich und spätestens vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit derem Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (z. B. durch Download etc.), § 312 d Abs. 1, 2 und 3 BGB.

Muster-Widerrufsformular:

Minerva KG, Bunsenstr. 6, 64293 Darmstadt
Fax. 06151-98839, E-Mail: info@minerva.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*) .................................................................................
Name des/der Verbraucher(s) .....................................................................................
Anschrift des/der Verbraucher(s) ..............................................................................

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s) –nur bei Mitteilung auf Papier-
(*) = Unzutreffendes streichen
  
4. Lieferzeit

Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:

(1) Für das europäische Ausland beträgt die Lieferzeit maximal bis zu 14 Arbeitstagen und für den Rest der Welt etwa 4-6 Wochen. Falls ausdrücklich vereinbart, ist auch eine Lieferung per Express möglich.

(2) Die von der Minerva KG genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als “verbindlicher Liefertermin” von der Minerva KG schriftlich bestätigt worden.

(3) Die Lieferung durch die Minerva KG steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Minerva KG wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet.

Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von der Minerva KG übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.

(4) Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls der Erbringung vereinbarten Sicherheiten.

(5) Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von der Minerva KG zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

5. Versand

(1) Für Lieferungen In-/Ausland fallen die Kosten der z. Zt. gültigen Tarife der Deutschen Post AG an.

(2) Der Versand der bestellten Ware erfolgt ab Sitz der Minerva KG auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mangels besonderer Vereinbarungen, stehen der Minerva KG die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz der Minerva KG auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

(3) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.

(4) Die Minerva KG ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von der Minerva KG schriftlich übernommen worden.

6. Haftung für Mängel

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der Minerva KG unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden von der Minerva KG nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Mängelrügen werden als solche nur dann von der Minerva KG anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
Mängelrügen sind zu richten an: Minerva KG, Internationale Fachliteratur für Medizin und Naturwissenschaften, Neue Medien, Bunsenstr. 6, 64293 Darmstadt, E-Mail: info@minerva.de.

(2) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die Minerva KG kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis der Minerva KG erfolgen, brauchen von dieser nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

(3) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

(4) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:

(a) Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der Minerva KG Nacherfüllung zu verlangen.

Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die Minerva KG nach eigenem Ermessen.

(b) Darüber hinaus hat die Minerva KG das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches einer neuerlichen Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen.

Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(5) Bücher müssen auch nach Rücktritt von der Bestellung abgenommen werden, wenn die Minerva KG die Lieferung beim Verlag nicht mehr stornieren kann. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Minerva KG bereits eine Vorausrechnung des Verlages bezahlt hat. Dies gilt vor allem für Literatur ausländischer Verlage.

(6) Für Abbestellungen von Zeitschriften und Fortsetzungen gelten die von den Verlagen festgesetzten Abbestellfristen (in der Regel bis 30.09. eines Jahres).

(7) Bücher, die einen Mangel aufweisen, werden gegen einwandfreie Exemplare umgetauscht. Ist ein Titel nicht mehr lieferbar, bemüht sich die Minerva KG dieses auf antiquarischem Wege zu besorgen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

(8) Aus Lieferungsverzögerungen, die von Dritten verschuldet sind, kann kein Anspruch gegen die Minerva KG abgeleitet werden.

(9) Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

7. Haftung für Pflichtverletzung der Minerva KG im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung der Minerva KG Folgendes:

(1) Der Käufer hat der Minerva KG zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf.

Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

(2) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Minerva KG geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 III i.V.m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

(3) Ist der Käufer für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Käufers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

8. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien

Die Minerva KG übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen.

9. Besondere Inhalte /Klarstellung

Bücher und Zeitschriften aus der Zeit von 1933 bis 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militärhistorischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung o.ä. ( 86 StGB) verkauft.

10. Zahlungsbedingungen

(1) Vorausrechnung. Wenn diese bezahlt ist, liefert die Minerva KG die Bücher aus.

(2) Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz der Minerva KG in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Versandkosten sind nicht in dem Preis enthalten. Sie werden als separate Kosten in Rechnung gestellt.

(3) Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei der Minerva KG zur Zahlung fällig. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung der Minerva KG in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

(4) Besteller aus dem Ausland werden grundsätzlich erst nach Vorauszahlung bzw. per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) beliefert. Auslandüberweisungen via Bank werden kostenfrei unter Verwendung unseres BIC-CODE: HELA DE F1 DAS und des IBAN: D14 5085 0150 0000726230 entgegen genommen. Eine Lieferung gegen Rechung ist ebenfalls möglich. Wenn diese bezahlt ist, liefert die Minerva KG die Bücher aus.

(5) Porto, Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Empfängers. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

(6) Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

(7) Bei Vereinbarung eines Bankeinzugsverfahrens kann der Käufer als Inhaber eines deutschen Bankkontos per Lastschriftverfahren bezahlen. Bei einer Mitteilung der Bankverbindung des Käufers, bucht die Minerva KG den Rechnungsbetrag nach 6 Wochen von dem Konto des Käufers ab.

(8) Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden von der Minerva KG unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Die Minerva KG übernimmt keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest.

(9) Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehende Forderungen der Minerva KG gegenüber dem Käufer fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.

(10) Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

(11) Sämtliche Forderungen der Minerva KG gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen die Minerva KG zum Rücktritt berechtigen.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Jede von der Minerva KG gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware aber im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

(2) Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an die Minerva KG ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Minerva KG nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Die Minerva KG ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

(3) Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an die Minerva KG ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den die Minerva KG dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

(4) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist die Minerva KG sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der Minerva KG gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Käufer berechtigt, von der Minerva KG insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

(6) Die Geltendmachung der Rechte der Minerva KG aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der Minerva KG gegen den Käufer angerechnet.

12. Rücktrittsrecht der Minerva KG

Die Minerva KG ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

(1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen der Minerva KG und dem Käufer handelt.

(2) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

(3) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt der Minerva KG stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, soweit die Minerva KG ihr Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Soweit der Käufer Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Minerva KG (Darmstadt) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz der Minerva KG zu erbringen.

(2) In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.