« zurück zur Übersicht
Klakow-Franck; Brück:
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Stand 1. Juni 2020 (inkl. 38. Ergänzungslieferung)
Preis: 99,00 Euro
Verlag: DÄV
Erscheinungsdatum: 2020
Seiten: 2.909 S.
ISBN-10: 3-7691-3075-8
ISBN-13: 978-3-7691-3075-1
» In den Warenkorb
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Stand 1. Juni 2020 (inkl. 38. Ergänzungslieferung)
Preis: 99,00 Euro
Verlag: DÄV
Erscheinungsdatum: 2020
Seiten: 2.909 S.
ISBN-10: 3-7691-3075-8
ISBN-13: 978-3-7691-3075-1
» In den Warenkorb
Beschreibung
Praxisnahe Hilfe zur richtigen Bemessung des Gebührenrahmens nach der GOÄ
Das Grundwerk
Der GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages ist der Standardkommentar zur GOÄ. Der Kommentar wird von den Mitarbeitern der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen ihren Entscheidungen zugrunde gelegt, er wird sehr häufig bei gerichtlichen Entscheidungen zitiert. Der Praxisnähe dienen besonders die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Ärztekammern, der Beschlüsse der Ausschüsse der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung.
Der Kommentar ist als Loseblattsystem mit Ergänzungslieferungen angelegt, um die Aktualität für die Zukunft zu garantieren. Der Kommentar sollte in keiner Arztpraxis und bei keinem Chefarzt fehlen.
Das Grundwerk
Der GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages ist der Standardkommentar zur GOÄ. Der Kommentar wird von den Mitarbeitern der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen ihren Entscheidungen zugrunde gelegt, er wird sehr häufig bei gerichtlichen Entscheidungen zitiert. Der Praxisnähe dienen besonders die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Ärztekammern, der Beschlüsse der Ausschüsse der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung.
Der Kommentar ist als Loseblattsystem mit Ergänzungslieferungen angelegt, um die Aktualität für die Zukunft zu garantieren. Der Kommentar sollte in keiner Arztpraxis und bei keinem Chefarzt fehlen.
Vorteile
Neu in der 38. Ergänzungslieferung:
Paragraphenteil: Vollständig überarbeitet und erweitert wurde die Kommentierung zu § 4 GOÄ. Die Ergänzungen betreffen vor allem die Regelungen des § 4 Abs. 2 GOÄ, hier insbesondere die Bestimmungen zum Basis- und Speziallabor sowie zu wahlärztlichen Leistungen. Näher eingegangen wird u.a. auf die Thematik der persönlichen Anwesenheit des Arztes bei der Leistungserbringung und auf die Abrechnung von in einer Laborgemeinschaft erbrachten Basislaborleistungen als „eigene Leistung“. Auch werden die verschiedenen Vertragskonstellationen bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen ausführlicher dargestellt.
Grundleistungen und allgemeine Leistungen, Todesfeststellung:
Aufgrund der 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ der Bundesregierung wurden die Leistungen zur Leichenschau mit Wirkung zum 1. Januar 2020 grundlegend neu geregelt. Die Empfehlungen zur Abrechnung der neuen Leistungen wurden entsprechend komplett überarbeitet.
Laboratoriumsuntersuchungen:
Komplett überarbeitet wurde das Kapitel M III. 20 Antikörper gegen Virusantigene. Im Detail wird auf die für Europa klinisch besonders relevanten rund 40 Virusinfektionen eingegangen, u. a. auch auf die Diagnostik von COVID-19. Ausführlich wird dargelegt, welche diagnostischen Verfahren sinnvoll sind, wie man sie kostenbewusst einsetzt und welche Abrechnungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen.
Sie können den Fortsetzungsbezug jederzeit nach Erhalt einer Aktualisierung zur nächsten Aktualisierung kündigen, es gibt keine Mindestlaufzeit.
Paragraphenteil: Vollständig überarbeitet und erweitert wurde die Kommentierung zu § 4 GOÄ. Die Ergänzungen betreffen vor allem die Regelungen des § 4 Abs. 2 GOÄ, hier insbesondere die Bestimmungen zum Basis- und Speziallabor sowie zu wahlärztlichen Leistungen. Näher eingegangen wird u.a. auf die Thematik der persönlichen Anwesenheit des Arztes bei der Leistungserbringung und auf die Abrechnung von in einer Laborgemeinschaft erbrachten Basislaborleistungen als „eigene Leistung“. Auch werden die verschiedenen Vertragskonstellationen bei der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen ausführlicher dargestellt.
Grundleistungen und allgemeine Leistungen, Todesfeststellung:
Aufgrund der 5. Verordnung zur Änderung der GOÄ der Bundesregierung wurden die Leistungen zur Leichenschau mit Wirkung zum 1. Januar 2020 grundlegend neu geregelt. Die Empfehlungen zur Abrechnung der neuen Leistungen wurden entsprechend komplett überarbeitet.
Laboratoriumsuntersuchungen:
Komplett überarbeitet wurde das Kapitel M III. 20 Antikörper gegen Virusantigene. Im Detail wird auf die für Europa klinisch besonders relevanten rund 40 Virusinfektionen eingegangen, u. a. auch auf die Diagnostik von COVID-19. Ausführlich wird dargelegt, welche diagnostischen Verfahren sinnvoll sind, wie man sie kostenbewusst einsetzt und welche Abrechnungsmöglichkeiten diesbezüglich bestehen.
Sie können den Fortsetzungsbezug jederzeit nach Erhalt einer Aktualisierung zur nächsten Aktualisierung kündigen, es gibt keine Mindestlaufzeit.